BEGABUNGEN FÖRDERN
Wer erhält die
Begabungsförderung ?
•
begabte Krippenkinder ab 2 Jahren,
begabte Kindergartenkinder,
begabte Vorschulkinder,
begabte Grundschulkinder
•
Kinder, die einen IQ-Test absolviert
haben und einen IQ über 120
vorweisen
•
Familien, die von einer Fachperson
(z.B. Gesundheitsamt, Arzt/Ärztin,
Erzieher/in, Lehrer/in) auf eine
Begabungsförderung hingewiesen
wurden
•
Kinder, die bereits eine Akademie
für (Hoch)begabte besucht haben
•
Kinder, deren Geschwister bereits
eine Akademie für (Hoch) begabte
besucht haben
•
Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen,
die in meiner Praxis eine
Erstberatung in Anspruch nehmen
Aufklärungsarbeit:
•
An Schulen bei
o
Schulkonferenz
o
Elternvertretersitzung
o
Elternabend
•
Im Kindergarten bei
o
Dienstbesprechung
o
Elternbeiratsitzung
•
In der Gemeinde, in der Stadt
o
An Gemeinderatsitzung
•
In der Kirche bei
o
Kirchenratsitzung
•
Für Einrichtungen in sozialen
Diensten
o
Im persönlichen Gespräch
•
Für Tagesmüttervereine
o
Bei Fortbildung
„Durch Ersatzdienste erfahre ich
keine Wertschätzung!“
–
Achtung Stolperfalle
•
Das sortieren von alten Zeitungen
•
Schränke aufräumen und Pflanzen
versorgen
•
Besorgungen für den/die Erzieher/in,
Lehrer/in machen
•
Die Rolle des Hausmeisters, der
Sekretärin, der Bibliothekarin
übernehmen
•
Mitschülern während des Unterrichts
Nachhilfe geben
•
Klassenarbeiten und Hausaufgaben
von Mitschülern korrigieren
•
Wiederholen derselben Aufgabe (statt
5x das 1x1 gleich 20x)).
Mobil: 0049-(0)162-4906337
info@begabungen-foerdern.de